Rechner · Altersvorsorgedepot ab 2027
AV-Depot-Zulagenrechner
Ab 2027 fördert der Staat das Altersvorsorgedepot mit bis zu 540 Euro Grundzulage, bis zu 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro für Berufseinsteiger. Der Rechner zeigt, welche Zulagen Ihr Beitrag auslöst, was die Steuer zusätzlich beiträgt und was bei unterschiedlichen Renditen und Kosten bis zur Auszahlung daraus werden kann.
Mit einem Beispiel starten
Ihre Angaben
Vertragsbeginn frühestens Januar 2027. Bis zur Auszahlung mit 67 sind es 30 Jahre.
Die Kinderzulage gibt es nur, solange Kindergeld gezahlt wird. Sie steht grundsätzlich der Mutter zu; Eltern können sie auf den Vater übertragen.
Anlage & Kosten
Beim Standarddepot gesetzlich auf 1 % gedeckelt. Günstige ETF-Depots können darunter liegen, frei gestaltete Produkte auch darüber.
Auszahlung
Ihre Förderung im ersten Jahr
Zulagen pro Jahr
540 €
Grundzulage 540 € · Kinderzulage 0 €
Förderquote
42,9 %
Zulagen und Steuervorteil über die Laufzeit, gemessen am Eigenbeitrag
Berufseinsteigerbonus
0 €
nur bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag
Steuervorteil zusätzlich · Tarif 2026
232 €
pro Jahr über die Zulage hinaus, fließt an Sie, nicht ins Depot
Bis zur Auszahlung mit 67
Eigenbeiträge
54.000 €
Zulagen gesamt
16.200 €
Steuervorteil gesamt
6.960 €
außerhalb des Depots
Vorsichtig · 3 % nach Kosten
112.712 €
674 € im Monat bis 85
Erwartet · 5 % nach Kosten
158.682 €
1.106 € im Monat bis 85
Freundlich · 7 % nach Kosten
227.419 €
1.826 € im Monat bis 85
Was die Kosten kosten
−30.898 €
So viel weniger Kapital steht im erwarteten Szenario zu Rentenbeginn zur Verfügung als ohne Kosten (189.580 €). Das entspricht dem 1,9-fachen der gesamten Zulagen.
Renditen sind Annahmen, keine Zusagen – ein Depot ohne Garantie kann auch weniger wert sein als die Einzahlungen. Auszahlungen werden nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz versteuert; die Beträge oben sind vor Steuern.
Wie viel Förderung welcher Beitrag bringt
Erstes Beitragsjahr, ohne Kinder, Ihr Einkommen
| Monatsbeitrag | Pro Jahr | Grundzulage | Kinderzulage | Steuervorteil | Förderquote |
|---|---|---|---|---|---|
| 10 € | 120 € | 60 € | 0 € | 0 € | 50 % |
| 25 € | 300 € | 150 € | 0 € | 0 € | 50 % |
| 30 € | 360 € | 180 € | 0 € | 0 € | 50 % |
| 50 € | 600 € | 240 € | 0 € | 39 € | 46,5 % |
| 75 € | 900 € | 315 € | 0 € | 88 € | 44,8 % |
| 100 € | 1.200 € | 390 € | 0 € | 136 € | 43,8 % |
| 150 €Ihre Eingabe | 1.800 € | 540 € | 0 € | 232 € | 42,9 % |
| 200 € | 2.400 € | 540 € | 0 € | 232 € | 32,2 % |
Die höchste Förderquote bringen kleine Beiträge: Auf die ersten 30 € im Monat legt der Staat 50 % drauf, je Kind bis 25 € im Monat sogar 100 %. Die volle Grundzulage von 540 € gibt es ab 150 € im Monat.
Zur Methode
Zulagen nach Gesetz, Rendite als Annahme
Die Zulagen folgen dem Altersvorsorgereformgesetz: 50 % auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro, dazu 100 % des Eigenbeitrags bis 300 Euro je Kind mit Kindergeldanspruch – jeweils ab einem Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr. Der Steuervorteil ergibt sich aus der Günstigerprüfung: Eigenbeitrag und Zulagen werden als Sonderausgaben abgezogen, erstattet wird nur, was die Zulagen übersteigt. Die Zulage wird vereinfacht zum Jahresende gutgeschrieben, in der Praxis kommt sie später. Effektivkosten mindern die Rendite, Abschlusskosten jeden Beitrag. Der Auszahlplan verteilt das Kapital gleichmäßig bis 85 bei unveränderter Rendite. Nicht berücksichtigt sind die nachgelagerte Besteuerung, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Einkommensänderungen.