Fachliches  ·  Altersvorsorge

Das Altersvorsorgedepot
ab dem 1. Januar 2027

Die geförderte private Altersvorsorge wird neu geordnet. An die Stelle der Riester-Rente tritt ein Modell, das erstmals staatliche Förderung ohne Beitragsgarantie erlaubt – und damit Anlage am Kapitalmarkt fördert. Diese Seite ordnet ein, was beschlossen ist und was das für Ihre Vorsorge bedeutet.

Worum es geht

Drei Änderungen, die den Unterschied machen

Die Reform betrifft alle, die neu für das Alter vorsorgen – und stellt Riester-Sparer vor eine Entscheidung.

01

Förderung ohne Garantie

Erstmals fördert der Staat Vorsorgeverträge ohne Beitragsgarantie. Das Kapital darf vollständig in Fonds und ETFs fließen – mit den Chancen und Schwankungen, die dazugehören.

02

Kosten sind gedeckelt

Für das standardisierte Depot gilt eine Obergrenze von 1,0 % Effektivkosten pro Jahr. Genau diese Kosten haben die Rendite geförderter Verträge bisher häufig aufgezehrt.

03

Drei Produktwege

Neben dem Depot ohne Garantie stehen ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragserhalt und ein Standardprodukt zur Wahl. Die Förderung ist in allen drei Wegen dieselbe.

Die Förderung

Bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr

Die Zulage ist zweistufig aufgebaut und belohnt schon kleine Beiträge überproportional: Auf die ersten 360 Euro gibt es die Hälfte dazu, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch ein Viertel.

Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch legt der Staat auf jeden eingezahlten Euro einen weiteren Euro drauf, bis 300 Euro je Kind. Die volle Kinderzulage gibt es also schon ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat.

Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt, schöpft die Grundzulage voll aus – das sind 150 Euro im Monat.

Zulagen für Ihre Situation berechnen

Auf die ersten 360 €

50 %

= 180 € Zulage

Auf die weiteren 1.440 €

25 %

= 360 € Zulage

Je Kind mit Kindergeldanspruch

bis 300 €

1 € je Euro Eigenbeitrag

Berufseinsteiger unter 25

200 €

einmalig

Beispiel: Familie mit zwei Kindern, 1.800 € Eigenbeitrag

540 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage

1.140 €

Voraussetzungen & Steuer

Wer gefördert wird

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und ihre Ehepartner – und neu auch Selbstständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.

Mindestens 120 Euro im Jahr

Zulagen gibt es ab einem Eigenbeitrag von 10 Euro im Monat. Einzahlen lassen sich bis zu 6.840 Euro im Jahr, gefördert werden 1.800 Euro.

Steuervorteil zusätzlich

Eigenbeitrag und Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt prüft automatisch, ob das mehr bringt als die Zulagen, und erstattet die Differenz.

In der Rentenphase

Wie das Kapital später ausgezahlt wird

65 bis 70

Auszahlungsbeginn

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Vorher kommt man an das geförderte Kapital nicht heran.

30 %

Teilkapital auf einmal

Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals können zu Rentenbeginn auf einmal entnommen werden.

bis 85

Auszahlplan oder Leibrente

Der Rest fließt als lebenslange Rente oder über einen Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. Stirbt der Sparer, kann der Ehe- oder Lebenspartner das Guthaben ohne Förderverlust übernehmen.

nachgelagert

Besteuerung

In der Ansparphase bleiben Erträge unbesteuert, die spätere Auszahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Für Riester-Sparer

Ihr bestehender Vertrag läuft weiter

Bestehende Riester-Verträge bleiben gültig und laufen unverändert weiter. Neue Riester-Verträge lassen sich ab 2027 nicht mehr abschließen. Ein Wechsel in das neue Modell ist möglich, aber niemand ist dazu verpflichtet.

Wer wechselt, überträgt sein Guthaben in einen neuen Vertrag. In den ersten fünf Vertragsjahren darf der bisherige Anbieter dafür höchstens 150 Euro verlangen, danach ist die Übertragung kostenlos; der neue Anbieter kann einmalig bis zu 150 Euro berechnen. Garantien des alten Vertrags gehen dabei verloren.

Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt am konkreten Vertrag: an seinen Kosten, an der Höhe der Garantie und daran, wie lange er noch läuft. Pauschal lässt sich das nicht beantworten – und genau das ist der Punkt, an dem sich ein Blick in die Unterlagen lohnt.

Der Weg ins Gesetz

27. März 2026

Bundestag beschließt die Reform

8. Mai 2026

Bundesrat stimmt zu

29. Mai 2026

Verkündung im Bundesgesetzblatt

1. Januar 2027

Start für Neuverträge

Lohnt sich das für Sie?

Die Antwort hängt an Einkommen, Kindern, Alter und daran, was Sie bereits haben. Im Erstgespräch sehen wir uns Ihre Situation an – unverbindlich und kostenfrei.

Eine erste Größenordnung liefert der AV-Depot-Zulagenrechner.

Stand: September 2026  ·  keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Seite fasst den Stand der Gesetzgebung allgemeinverständlich zusammen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Einzelheiten regeln Verordnungen, die zum Teil noch ausstehen; die Angebote der Anbieter stehen erst zum Marktstart fest. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext. Ob und wie sich die Förderung für Sie auswirkt, klären wir gern im Vergleich mit Ihren bestehenden Verträgen.